Rückfall gehört zu den zentralen Kategorien der Kriminologie, Strafrechtspraxis und Kriminalpolitik. Nimmt man den spezialpräventiven Anspruch des Strafrechts ernst, muss sich die Strafrechtspolitik daran messen lassen, wie gut es gelingt, Rückfälle zu verhindern. Aber auch die Institutionen, die unmittelbar mit Straftaten und Straftätern umgehen, bedürfen einer grundlegenden Information über die Folgen ihres Tuns. All dies sind Gründe, warum - neben den konventionellen Kriminalstatistiken, die den weiteren Verlauf der Straffälligkeit nicht verfolgen können - repräsentative Rückfalluntersuchungen benötigt werden.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz führten die Forschergruppen um Hans-Jörg Albrecht (Freiburg) und Jörg Martin Jehle (Göttingen) - in drei Erhebungswellen - die erste bundesweite Rückfallstudie durch, die auf den Daten des Bundeszentralregisters beruht. Das Design, das eine periodische Datensammlung im Querschnitt mit einem Kohortendesign verknüpft, ermöglicht Beobachtungsperioden von 3 über 6 bis hin zu 9 Jahren. Damit wertete die deutsche Rückfalluntersuchung zum ersten Mal auf nationaler Ebene Informationen über Rückfälle bzw. Wiederverurteilungen aus, und zwar für alle strafrechtlichen Reaktionen, die im Bundeszentralregister bzw. Erziehungsregister registriert sind. Für ein Bezugsjahr (2004, 2007 oder 2010) werden Rückfallraten, differenziert nach Delikten, Sanktionen, früheren strafrechtlichen Reaktionen genauso wie nach Alter, Geschlecht und Nationalität der Täter, präsentiert.
Die Untersuchung der vierten Erhebungswelle wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert. Zugleich wurde der von Prof. Dr. Matthias Schumann (Göttingen) geleitete Aufbau einer Datenbank gefördert, die anderen Forschern für eigene Studien zur Verfügung steht. Ziel dieser online-Datenbank ist, einer breiteren Öffentlichkeit und der Wissenschaft die Möglichkeit zu geben, Auswertungsergebnisse für speziellere Fragestellungen zu erhalten. Die hier verfügbaren Daten entstammen der aktuellen Rückfalluntersuchung für das Bezugsjahr 2013. Gleichzeitig werden die aus den Vorläuferuntersuchungen vorhandenen Datenbestände miteinander verknüpft werden, so dass sich z.B. für das Bezugsjahr 2004 ein 12jähriger Beobachtungszeitraum ergibt.
Zu einer verbesserten Zugänglichkeit der Daten gehört einerseits die Möglichkeit, individuelle Grafiken und Tabellen aus dem vorhandenen Tabellenmaterial in einem leicht zu verarbeitenden Format (EXCEL) zu extrahieren (Downloadbereich), andererseits aber auch‚ Ergebnisse, die aus den vorhandenen Tabellen nicht direkt zu entnehmen sind, erstellen zu können. Hierfür werden zwei Zugangsmöglichkeiten angeboten:
Die bisher erstellten Berichte sowie die zugehörigen Tabellen finden Sie im Downloadbereich.
Das Legalbewährungsverhalten einzelner Personengruppen (differenziert nach Geschlecht und Nationalität [deutsch/nichtdeutsch] und Altersgruppen) nach verschiedensten Sanktionsformen kann über die Abfrage der Forschungsdatenbank „Rückfälligkeit“ erfolgen.
Dabei entstehen sog. ‚Grundtabellen‘, die im PDF- und im EXCEL-Format zur Verfügung gestellt werden.
Für diese Zugriffsmöglichkeit müssen Sie sich registrieren lassen. Nach Überprüfung Ihrer Angaben werden Sie vom Systemadministrator freigeschaltet.
Vorbild ist hier die ON-Site Nutzung beim Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter, wo interessierten Nutzern gegen Entgelt im Rahmen der sog. ‚kontrollierten Datenfern¬verarbeitung‘ ein Beispieldatenfile zur Verfügung gestellt wird, mit dessen Hilfe Auswertungs¬routinen programmiert und getestet werden können, die dann vom Forschungsdatenzentrum mit den konkreten Daten berechnet werden. Die Ergebnisse werden in Form von SPSS-Ausgabe-Files zur Verfügung gestellt. Diese Möglichkeiten können Sie auch für die Daten der Legalbewährungsuntersuchung nutzen. Dafür stehen – anders als bei Zugang 1 – alle Merkmale zur Verfügung, die im Rahmen der Rückfalluntersuchung verwendet werden (also z.B. auch Informationen über Delikt, deliktspezifische Vorstrafen und Folgeentscheidungen), so dass der Nutzer seine Anfrage genauer zuschneiden kann (Beispiel: 17 und 18jährige Deutsche, die wegen Diebstahl verurteilt wurden und einschlägig vorbestraft sind).
Für diese Zugriffsmöglichkeit müssen Sie sich registrieren lassen und eine Genehmigung des Bundeszentralregisters anfordern. Nach Überprüfung Ihres Anliegens und Freigabe durch das Bundeszentralregister schicken Sie uns die Genehmigung zu, so dass wir diese Erfassen und Sie die eigenen Rechenprozeduren anfordern können.